E-Mail Archivierungspflicht aufgrund der GoBD
Seit dem 01.01.2017 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) vollumfänglich! Sämtliche juristische Übergangsfristen sind somit verstrichen.
Unternehmen, die auf digitalem Wege ihren Geschäftsverkehr abwickeln, stehen nun in der Pflicht, alle elektronischen Dokumente in unveränderter Form zu archivieren. Angebote, Rechnungen, Gutschriften usw. die per E-Mail empfangen oder versendet werden, müssen seit Ende Dezember im Originalformat archiviert werden. Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten einschließlich etwaiger elektronisch erzeugter Rechnungen unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen unabhängig von der Größe, Branche und Zusammensetzung. Die bloße Archivierung in einem Dateisystem oder der Ausdruck und das anschließende Abheften eines Dokumentes erfüllen keineswegs die Anforderungen der Verordnung. Sie müssen jetzt handeln!
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